Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen einschließlich zusätzlicher Bedingungen für den Onlineverkauf der WEISSE FLOTTE Hafenrundfahrt Duisburg GmbH

Stand: Juli 2017

§ 1 Allgemeines
(1) WEISSE FLOTTE Hafenrundfahrt Duisburg GmbH (nachfolgend „Weisse Flotte“ genannt) betreibt in Duisburg zwei Fahrgastschiffe und ein fest vertautes Eventschiff.
(2) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen der Weissen Flotte gegenüber ihren Vertragspartnern/Fahrgästen (nachfolgend „Fahrgast“ genannt).
(3) Schifffahrt: Neben dem Abschluss eines Buchungs- oder Chartervertrages kommen die Verträge mit dem Kauf eines Tickets oder eines Gutscheins zustande. Auf die ergänzenden Bedingungen im Onlineverkauf wird verwiesen.

§ 2 Unsere Fahrten
(1) Die Weisse Flotte bietet bei Abfahrten ab Duisburg zwischen Hafenrundfahrten, Tagesfahrten und Eventfahrten. Weiterhin werden Charterfahrten nach individuellem Auftragsumfang und Bestellung eines Veranstalters angeboten.

§ 3 Regeln bei Schiffsfahrten
(1) Bei Event- und Tagesfahren sowie bei Fahrten, bei denen Gastronomie und Getränke im Fahrpreis eingeschlossen sind, ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich nicht erlaubt. Sofern nicht ausdrücklich die Zustimmung seitens der Weissen Flotte erteilt wurde, dürfen mitgebrachte Speisen oder Getränke nicht an Bord verzehrt werden.
(2) Es besteht grundsätzlich kein Sitzplatzanspruch auf dem Freideck. Mitgeführte Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
(3) Tiere, außer Hunde, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Hunde, von denen Gefahren ausgehen oder die einer Maulkorbpflicht unterliegen, haben für die Dauer eines Bordaufenthalts einen Maulkorb zu tragen.
(4) Rauchen, einschließlich E-Zigaretten ist nur im Außenbereich der Schiffe gestattet.
(5) Fahrgäste sollten sich ca. 10 Minuten vor regulärer Abfahrt des Schiffes an der Landebrücke einfinden. Bei Tages- und Eventfahrten empfiehlt sich eine Ankunftszeit von ca. 30 Minuten.
(6) Trifft ein Kartenerwerber oder Karteninhaber erst ein, wenn das Schiff bereits abgelegt hat, verliert er ohne Ersatzanspruch das Recht auf Teilnahme an der Fahrt/Veranstaltung.
(7) Jeder Fahrgast hat selbst darauf zu achten, dass er am Ziel seiner Fahrt das Schiff rechtzeitig verlässt. Aufgrund der immer nur kurzen Haltezeiten bei Hafenrundfahrten ist es erforderlich, dass sich der Fahrgast schon vor Erreichen des Fahrtziels in Richtung Schiffsausgang begibt. Toilettengänge sind während der Fahrtzeit zu erledigen. Beim Anlegen des Schiffes werden die WC-Anlagen zur Reinigung für die nächsten Gäste geschlossen.
Fahrtunterbrechungen aus wichtigen Gründen sind nach Durchsage durch das Schiffspersonal beliebig oft gestattet. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen.
(8) Den Anordnungen des Schiffpersonals ist im Interesse eines ordnungsgemäßen Schiffsverkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste unbedingt Folge zu leisten.
Jeder Fahrgast hat sich so zu verhalten, dass der Schiffsbetrieb nicht behindert und andere Mitreisende nicht gefährdet oder belästigt werden. Fahrgäste, die nachhaltig gegen die Ordnung an Bord verstoßen, keinen gültigen Fahrschein besitzen, gesetzliche oder behördliche Vorschriften verletzen, Sachbeschädigungen verüben oder anderen Fahrgäste belästigen, können von der Fahrt ausgeschlossen werden. Bei begründetem Ausschluss verfällt der Fahrschein und steht dem Fahrgast kein Ersatzanspruch zu.
(9) Sofern für Fahrten ein Mindestalter ausgewiesen ist, ist jüngeren Fahrgästen der Zutritt untersagt. Für Abend-Eventfahrten der Weissen Flotte gilt ein Mindestalter von 18 Jahren, sofern keine andere Altersangabe ausgewiesen ist.

§ 4 Haftung
(1) Sollte der Fahrgast an einer gebuchten Fahrt im Sinne des § 2 dieser AGB nicht teilnehmen, so verfällt das Ticket/die Eintrittskarte. Im Falle des Verlustes des Bordingtickets oder Tagesbon kann die Weisse Flotte ein Ersatzticket ausstellen, sofern der Karteninhaber mit persönlichen Daten registriert worden ist und der Gast sich anhand von persönlichen Dokumenten ausweisen kann. Schadensersatz-, Wandlungs- und sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Die Weisse Flotte vermittelt auf Wunsch eine Ticketversicherung über die Hanse Merkur Reiseversicherung AG. Im Falle eines Abschlusses einer Versicherung gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hanse Merkur Versicherungs AG. Eine Abrechnung und evtl. Schadensmeldung erfolgt direkt über den Versicherer.
(3) Wird die Veranstaltung von der Weissen Flotte abgesagt, erhält der rechtmäßige Ticketinhaber den Eintrittspreis von der Weissen Flotte zurückerstattet. Dies kann u.a. erfolgen bei nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl einer Fahrt, Hoch- oder Niedrigwasser, schlechtem Wetter, Sturm, Betriebsausfall, sonstige wichtige Gründe.
(4) Bei Änderung einer Fahrt/Schiffscharter/Veranstaltung während einer Gastronomieanmietung durch aus von der Weissen Flotte nicht zu vertretenden Gründen ist eine Preisminderung nicht gestattet. Bei Hoch- oder Niedrigwasser, Sturm, und sonstigen Verkehrsbehinderungen durch Betriebsstörungen oder -unterbrechungen, behält sich die Weisse Flotte vor, dass die Veranstaltung auch auf einem liegenden Schiff und möglicherweise auch an einem anderen sicheren Standort (Hafen)oder anderen Gastronomiestandort, als laut Fahrplan oder Auftragsbestätigung vorgesehen, stattfindet. Eintrittspreisminderungen oder Rückerstattungen sind dadurch nicht gerechtfertigt. Die Weisse Flotte schließt jede weitere Haftung aus. Insbesondere bei Fahrten mit Feuerwerkscharakter schließt die Weisse Flotte jegliche Haftung und Preisminderung aufgrund Programmänderung aus. Programmänderungen oder der Austausch von einzelnen Künstlern behält sich die Weisse Flotte ausdrücklich vor. Eintrittspreisminderungen oder Preisminderungen des Vertragspreises einer Schiffscharter oder Gastronomieanmietung sind dadurch nicht gerechtfertigt.
(5) Die Haftung der Weissen Flotte gegenüber dem Fahrgast /Kunde/Veranstalter richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Alle von Weisse Flotte nicht gegen Entgelt zur Aufbewahrung übernommenen Gegenstände bleiben auch an Bord unter der alleinigen Obhut des Fahrgastes. Für den Verlust oder die Beschädigung von elektronischen Geräten, Geld, Schmuck oder sonstigen Wertsachen wird nur gehaftet, wenn Weisse Flotte, ihre Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.
(6) Abweichungen von Fahrplänen durch Hoch- oder Niedrigwasser, schlechtem Wetter, hohes Fahrgastaufkommen und sonstige Verkehrsbehinderungen durch Betriebsstörungen oder -unterbrechungen, die von der Weissen Flotte nicht zu vertreten sind, begründen keine Ersatzpflicht; insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen.
(7) Weisse Flotte haftet für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt Folgendes: Weisse Flotte haftet bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit besteht ebenfalls eine unbeschränkte Haftung, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten und bei sonstigem leicht fahrlässigen Verhalten haftet Weisse Flotte nicht. Soweit die Haftung von Weisse Flotte ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn Weisse Flotte bei der Auswahl des Leistungsträgers vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
(8) Fahrgäste sollen etwaige Schäden, gleich welcher Art, aus denen sich Ansprüche gegen Weisse Flotte und ihr Personal ergeben könnten, sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens aber bis zum Verlassen des Schiffes am Zielort den zuständigen Personen an Bord anzeigen, damit gegebenenfalls erforderliche Feststellungen unverzüglich getroffen werden können. Eine Verletzung des vorstehenden Gebotes führt nicht zu einem Ausschluss von Schadenersatzansprüchen.

§ 5 Bereich Schiffahrt: Beförderung von Fahrrädern, Gepäck und Sonstigem, Fundsachen
(1) Soweit Unterbringungsmöglichkeiten an Bord bestehen, werden Kinderwagen und Rollstühle von Fahrgästen an Bord kostenfrei mitgenommen, das Schiffspersonal kann insoweit einen bestimmten Platz zuweisen.
(2) Bei der Unterbringung von Gepäck und der Garderobe ist den Anweisungen des Schiffspersonals Folge zu leisten. Sofern Gepäck und Gegenstände mitgenommen werden können, obliegt dem Fahrgast die Beförderung des Gepäcks zum/vom Schiff.
(3) Für an Bord gebrachte Gegenstände und Gepäck wird eine Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, von denen eine Gefahr ausgeht und durch die Mitreisende belästigt werden können, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Hierzu gehören insbesondere feuergefährliche, ätzende, übelriechende und sonstige gefährliche Gegenstände.
(4) Fundsachen sind sofort beim Personal abzugeben. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht.
(5) Abgegebene Gegenstände werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Eigentümers zurückgesandt, wobei der Weissen Flotte keine Verpflichtung zur Ermittlung des Verlierers obliegt.

§ 6 Schiffscharter / Gastrobereichsanmietung
(1) Eine Schiffscharter ist ein von Weisse Flotte für den Kunden oder Veranstalter geschnürtes Paket aus Schiffsmiete (mit oder ohne Fahrleistung), Gastronomieangebot , Künstler- oder Technikvermittlung für einen vereinbarten Ort, Tag und Zeitraum.
(2) Die Anmietung einer Gastronomiefläche beinhaltet die Bereitstellung oder Teilbereitstellung einer von Weisse Flotte betriebenen Gastronomieflächen zur individuellen Nutzung für den Kunden oder Veranstalter mit vereinbartem Gastronomieangebot, Künstler- oder Technikvermittlung für einen vereinbarten Ort, Tag und Zeitraum.
(3) In diesem Bereich werden schriftliche Verträge geschlossen, in denen die wechselseitigen Verpflichtungen und Vertragsbedingungen festgelegt werden. Die AGB gelten zusätzlich auch für diesen Bereich.

§ 7 Fahrpreise und Preisgestaltung
(1) Die Preise für Speisen und Getränke sind in den jeweiligen Gastronomiebetrieben aus den Speisen und Getränkekarten vor Ort zu entnehmen.
Die Fahrpreise für Schiffsfahrten sind dem aktuellen „Fahrplan” zu entnehmen.
Die Preise für die Charterung eines Schiffes werden individuell mit dem Veranstalter vereinbart.
Im Zuge möglicher Erhöhungen der Treibstoffkosten behält sich die Weisse Flotte vor, einen den Erhöhungen angemessenen Treibstoffzuschlag zu erheben.
(2) Der Weiterverkauf von bei Weisse Flotte erworbenen Fahrscheinen bzw. Online Bording Tickets und sonstigen über Drittanbieter erworbenen Fahrscheinen zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist verboten. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen verlieren die Fahrscheine ihre Gültigkeit und der Fahrgast die Zutrittsberechtigung, ohne dass Weisse Flotte eine Entschädigung zu zahlen hat.
(3) Der Gesamtpreis der Bestellung enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist inklusive aller Gebühren unmittelbar nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.
(4) Kinder unter 4 Jahren werden nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befördert. Kinder im Alter von 4 bis einschließlich 13 Jahren in Begleitung Erwachsener (Familien) fahren auf allen Panorama- ,Linien- und Tagesfahrten zum ermäßigten Preis gemäß aktuellem Fahrplan der Weissen Flotte (max. 3 Kinder in Begleitung eines vollzahlenden Erwachsenen).
(5) Es werden keine Ermäßigungen für Studenten, Senioren, Personen mit Behindertenausweise, Veteranen, Geburtstagskinder etc. gewährt.
(6) Gruppen, bestehend aus Schülern, Kindergärten und anderen sozialen Einrichtungen (minderjährige Gruppen) erhalten einen ermäßigten Preis für diverse Fahrten von montags bis freitags lt. Preistabelle. Eine vorherige Reservierung und Anmeldung ist erforderlich. Die obligatorischen Aufsichtspersonen (mindestens 2 Erw. pro 25er Gruppe) haften für die Kinder und fahren kostenlos mit.
§ 8 Fahrscheine
(1) Fahrscheine sind über das Büro der Weissen Flotte, auf den Schiffen an deren Anlegestelle sich kein Verkaufshäuschen befindet, oder online über Webshop zu erwerben. Der Versand von Fahrscheinen ist auf Wunsch möglich und kostenpflichtig.
(2) Fahrscheine können je nach Verkaufsstelle unterschiedliche Merkmale in Ihrer Ausführung haben. Wichtig sind bei allen die Angabe der Fahrtart, der Personenzahl (Erw./Kinder), Datum, Abfahrtszeit und Ort und die Bestätigung und ob der Fahrpreis gezahlt oder noch offen ist.
(3) Ein Gruppenfahrschein dient dem Reiseleiter als Fahrschein; der Reiseleiter mit dem Gruppenfahrschein hat am Eingang der Landebrücke gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Weissen Flotte , die an Bord gehenden Personen seiner Gruppe zu zählen.
(4) Die Geltungsdauer der Fahrscheine für Linien- und Tagesfahrten endet mit Ablauf des aufgedruckten Fahrtages. Datumsbezogene Fahrscheine gelten nur für den oder am ausgestellten Tag.
(5) Wer ohne gültigen Fahrschein das Schiff betritt oder während der Fahrt seinen Fahrschein verliert und nicht anderweitig nachweisen kann, dass er bereits einen Fahrschein erworben hat, hat sich sofort unaufgefordert zum Nachlösen bei dem Schiffspersonal zu melden. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen gegen eine dieser Bestimmungen hat der Fahrgast den Fahrpreis zuzüglich eines Mehrpreises von 50,00 € zu zahlen.
(6) Fahrscheine sind beim Einsteigen persönlich und offen vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und an Bord auf Verlangen vorzulegen.
(7) Fahrscheine bzw. Eintrittskarten verlieren mit Verlassen des Schiffes ihre Gültigkeit und sind nicht auf Dritte übertragbar. Ausnahme: Fahrtunterbrechung im Rahmen von Linien- und Tagesfahrten mit Landgangsmöglichkeit.
(8) Unpersonalisierte Fahrscheine sind bis zum Antritt der Fahrt auf Dritte übertragbar, sofern diese nicht zu Sondertarifen erworben oder gewerbsmäßig veräußert wurden.
(9) Verliert der Karteninhaber Tickets oder kommen sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist Weisse Flotte nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Bei personenbezogenen Tickets kann Weisse Flotte dem Kunden das Ticket erneut per Mail zusenden oder zur Abholung am Kassenhaus oder Büro bereitlegen. Bei persönlicher Abholung hat sich der Kunde auszuweisen. Der Käufer hat die ihm nach Zahlung ausgehändigt oder zugesendeten Tickets unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit und die Übereinstimmung mit der Bestellung (insbesondere richtige Fahrtart/Veranstaltung, Datum, Kartenanzahl, Ticketpreis) zu überprüfen. Solche und andere offensichtliche Abweichungen bzw. Mängel sind aufgrund der Fristzwänge des Beförderungs- und Veranstaltungsgeschäftes binnen fünf Kalendertagen nach Zugang der Tickets bzw. im Falle kurzfristigerer Bestellungen bis zwei Kalendertage vor der Fahrt/Veranstaltung bei der Weissen Flotte schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) geltend zu machen, um Weisse Flotte die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Weisse Flotte ist berechtigt, verspätete Einwendungen zurückzuweisen. Einwendungen wegen nicht eingegangener/erhaltener Tickets sind Weisse Flotte spätestens zehn Kalendertage nach der gezahlten Bestellung bzw. im Falle kurzfristigerer Bestellungen bis drei Kalendertage vor der Fahrt/Veranstaltung schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) mitzuteilen, um Weisse Flotte die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben, z. B. in Form von Einlassregelungen. Weisse Flotte kann verspätete Einwendungen ablehnen. Soweit aus verspäteten Mitteilungen über Unstimmigkeiten der gelieferten/erhaltenen Tickets bzw. über deren ausbleibende Zustellung Beweisunsicherheiten folgen, geht dies stets zu Lasten des Ticketkäufers.

§ 9 Bezahlmöglichkeiten, Gutscheine, Fahrpreiserstattung
(1) Schifffahrtsbereich Düsseldorf: Im Kassenhaus Rheinuferpromenade besteht die Möglichkeit einer Zahlung mit Kredit- oder EC Karten für die Vorraubuchung zukünftiger Eventfahrten, ab einem Betrag von 50,- €. Wir akzeptieren Kreditkarten der Unternehmen Mastercard und Visa . Eine Verrechnung erfolgt über Paypal Plus. Eine Ticketzusendung per mail, per Post oder persönliche Abholung kann erst nach erfolgreicher Transaktion erfolgen. Bei Überlastung der Kasse durch große Menschenmengen, ist der Kassierer berechtigt, nur Barzahlungen zu akzeptieren.
(2) Für Tagesfahrten ohne Vorbestellungsempfehlung und bei Zustieg auf den Schiffen an den Zustiegsstellen akzeptiert die Weisse Flotte nur Barzahlungen.
(3) Zahlungen für Schiffscharter oder Gastronomieanmietungen erfolgen seitens des Kunden per Banküberweisung an Weisse Flotte, sofern es keine andere Vereinbarung gibt.
(4) Gutscheine können in deren Erwerbswert für eine ausgewählte Fahrt gegen einen Fahrschein oder eine Leistung vom Gastronomieangebot eingetauscht werden. Eine Auszahlung des Gutscheinbetrages oder eines Restbetrages ist ausgeschlossen.
(5) Erworbene Tickets für fahrplanmäßige Linienfahrten, sowie Event- und Tagesfahrten werden generell nicht erstattet.

§ 10 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Käufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, bearbeitet und genutzt. Weisse Flotte ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die die Vertragserfüllung durchführen bzw. an der Durchführung des Vertrages maßgeblich beteiligt sind. Weisse Flotte wird die personenbezogenen Daten nicht an Dritte für Werbezwecke zur Verfügung. Die Datenerhebung beruht auf das Datenschutzgeschetz des Landes NRW und ist für die Bearbeitung erforderlich. Die übermittelten Daten werden nur für diesen Zweck genutzt. Sofern eine Speicherung nicht mehr erforderlich ist, werden die Daten gelöscht.
§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für alle Streitigkeiten wird, soweit der Vertragspartner Vollkaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts ist, Duisburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Zusätzliche Bedingungen Onlineverkauf / Tickets
Mit dem Erwerb von Eintrittskarten bzw. Geschenkgutscheinen im Onlineverkauf akzeptiert der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zusätzlichen Bedingungen für den Onlineverkauf der WEISSE FLOTTE Hafenrundfahrt Duisburg GmbH.

§ 1 Vertragsschluss
Bei Ticketbestellungen per Internet auf der Weissen Flotte Homepage wird der Vertrag verbindlich einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden bereits durch Anklicken des entsprechenden Bestell-Buttons geschlossen.

§ 2 Kostenpflichtiger Ersatzfahrschein
Beim Betreten des Schiffes muss das Ticket als Ausdruck vorgezeigt werden. Andernfalls bzw. im Falle einer Unlesbarkeit des Print-at-home-Tickets ist ein kostenpflichtiger Ersatzfahrschein zu lösen. Bei personenbezogenen Tickets kann Weisse Flotte ein Ersatzticket auf die hinterlassene und gespeicherte e-mail adresse senden. Auch ist ein erneuter Ausdruck durch Weisse Flotte nach Überprüfung des Fahrgastes durch Ausweisdokumente möglich, sofern dieser die persönlichen Daten bei der Bestellung gespeichert hat.

§ 3 Ausschluss der Rücknahme und Erstattung von Fahrscheinen
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme oder Erstattung von Fahrscheinen bzw. Eintrittskarten, Voucher für Drittleistungen oder Geschenkgutscheinen. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung. Fahrscheine oder Eintrittskarten werden jedoch dann von Weisse Flotte zurückgenommen, wenn die Fahrt oder die Veranstaltung nach Maßgabe des Veranstalters abgesagt wird. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen im Regelfall nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden oder durch Weisse Flotte selbst.

§ 4 Haftung
(1) Auf die Haftungsregelung in § 4 AGB wird verwiesen
(2) Weisse Flotte haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind. Weiterhin übernimmt Weisse Flotte keine Haftung für die Richtigkeit der im Internet angegebenen Daten sowie für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots.

§ 5 Weiterverkauf
Der Weiterverkauf von bei Weisse Flotte erworbenen Tickets (gelieferte Tickets und print-at-home Tickets) zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.

§ 6 Geltung der AGB
Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen in der bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Fassung.